Wir informieren
Um eine sichere Reha und Therapie zu garantieren, gelten bei uns die jeweils aktuellen Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg und die Hygieneregelungen auf Klinikstandard. Aktuell bedeutet dies:- Seit dem 4.4.22 gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Es muss somit kein 3G Nachweis mehr vorgezeigt werden. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt bestehen!
- Auf dem gesamten ORTEMA- und Klinik Gelände gilt eine FFP2-Maskenpflicht! Der Zutritt ist somit nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss auch während der Kurse und des Trainings an den Geräten getragen werden.
- die Mitarbeitenden werden in regelmäßigen Abständen getestet. Die Patienten werden derzeit nicht mehr getestet und Mitarbeitende auch nicht mehr täglich.