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ortema reha unternehmen

Wir informieren

Um eine sichere Reha und Therapie zu garantieren, gelten bei uns die jeweils aktuellen Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg und die Hygieneregelungen auf Klinikstandard. Aktuell bedeutet dies:

  • Seit dem 4.4.22 gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Es muss somit kein 3G Nachweis mehr vorgezeigt werden. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt bestehen!
  • Auf dem gesamten ORTEMA- und Klinik Gelände gilt eine FFP2-Maskenpflicht! Der Zutritt ist somit nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss auch während der Kurse und des Trainings an den Geräten getragen werden.
  • die Mitarbeitenden werden in regelmäßigen Abständen getestet. Die Patienten werden derzeit nicht mehr getestet und Mitarbeitende auch nicht mehr täglich.
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Kurt-Lindemann-Weg 10
71706 Markgröningen
DEUTSCHLAND

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